Hanau-Pass (Sozialpass)
Der Hanau-Pass (Sozialpass) ist eine freiwillige Leistung der Stadt Hanau. Mit dem Hanau-Pass können Hanauerinnen und Hanauer, die wenig oder kein Einkommen haben, viele Angebote aus dem Kultur- und Freizeitbereich oder bei der Nutzung von Bildungsangeboten vergünstigt oder sogar kostenlos nutzen.
Die Ausstellung des Hanau-Pass ist kostenfrei. Er ist nicht auf andere übertragbar.
Welche Angebote vergünstigt oder kostenlos sind, erfahren Sie bei den einzelnen Anbietern.
Übersicht zu Vergünstigungen mit dem Hanau-Pass:
- ermäßigter Eintritt für Erwachsene im Heinrich-Fischer-Bad und Lindenaubad der Stadt Hanau
- ermäßigter Eintritt im Bereich Kultur für Veranstaltungen in Theater, Konzerte, Museen der Stadt Hanau (Veranstalter muss die Stadt Hanau sein)
- keine Jahresgebühr in der Stadtbibliothek Hanau
- Ermäßigungen bei Angeboten des Seniorenbüros
- 50% Gebührenermäßigung auf Kurse der Volkshochschule
- ermäßigte Preise beim Kauf von Kleidung im DRK-Kleiderladen in der Altstraße und am Kurt-Schumacher-Platz
- ermäßigter Preis (1 Euro pro Person) zu einer Führung zu den Wildpferden
Wer kann den Antrag stellen
Den Hanau-Pass können Sie auf Antrag erhalten, wenn Sie in Hanau mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Der Hanau-Pass ist einkommensabhängig. Prüfen Sie, ob Sie zu einem der folgenden Personenkreise gehören:
Der Hanau-Pass ist einkommensabhängig. Prüfen Sie, ob Sie zu einem der folgenden Personenkreise gehören:
- Sie erhalten laufende Leistungen für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II in Form des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV)
- Sie erhalten laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII
- Sie erhalten laufende Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Sie haben ein geringes Erwerbs- oder Renteneinkommen, das maximal zehn Prozent über der Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld II liegt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, dass dies für Sie zutrifft, sollten Sie einen Antrag stellen. Die genaue Berechnung wird dann von uns vorgenommen.
Welche Unterlagen werden benötigt
Was ist wichtig?
Bitte legen Sie alle Nachweise im Original vor.
- Sie müssen einen Termin im Hanauer Bürgerservice vereinbaren
- Ihre persönliche Vorsprache (Terminvereinbarung notwendig)
Bitte legen Sie alle Nachweise im Original vor.
- Ihren Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder ausländische Ausweisdokumente mit Aufenthaltstitel)
- Aktueller Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder
- Aktueller Bescheid über den Bezug von Sozialgeld oder
- Aktueller Bescheid über den Bezug von Grundsicherung oder
- Aktueller Bescheid über den Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
- Aktueller Rentenbescheid (Alters-, Erwerbsunfähigkeits-, Witwen- oder Waisenrente)
- Nachweis über ausländische Rentenansprüche
- Nachweis über Wohngeld
- Nachweis über BAföG (bei Studierenden)
- Nachweis über Krankengeld
- Nachweise über sonstige Einkünfte (zum Beispiel Kindergeld oder Unterhalt, etc.)
- Bei Selbständigkeit: letzte Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) sowie Summen- und Saldenliste
- Nachweis der Unterkunftskosten (bei Mietwohnungen: aktueller Mietvertrag, bei Eigenheim: Grundsteuerbescheid, Instandhaltungsrückstellungen, Tilgung/Darlehenszinsen)