Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID), Datenänderung und Bestätigung
Unter Federführung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) wurden für alle Bundesbürger einheitliche Steueridentifikationsnummern (Steuer-ID) vergeben.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat hierzu automatisch ein entsprechendes Schreiben mit der persönlichen, ein lebenslang gültigen Steueridentifikationsnummer erhalten.
Jedem Neugeborenen oder jeder Person, die aus dem Ausland kommend einen Hauptwohnsitz in Deutschland registriert, wird die Steueridentifikationsnummer automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt.
Diese Steuer-ID benötigen Sie zur Regelung ihrer Angelegenheiten beim Finanzamt.
Diese bleibt dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht z. B. nach einem Umzug, nach einer Heirat oder nach der Änderung des Personenstandes.
Die Steueridentifikationsnummer ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt.
Sie haben Ihre Steueridentifikationsnummer noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?
In der Regel finden Sie Ihre Steueridentifikationsnummer auch
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat hierzu automatisch ein entsprechendes Schreiben mit der persönlichen, ein lebenslang gültigen Steueridentifikationsnummer erhalten.
Jedem Neugeborenen oder jeder Person, die aus dem Ausland kommend einen Hauptwohnsitz in Deutschland registriert, wird die Steueridentifikationsnummer automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt.
Diese Steuer-ID benötigen Sie zur Regelung ihrer Angelegenheiten beim Finanzamt.
Diese bleibt dauerhaft gültig und ändert sich auch nicht z. B. nach einem Umzug, nach einer Heirat oder nach der Änderung des Personenstandes.
Die Steueridentifikationsnummer ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt.
Sie haben Ihre Steueridentifikationsnummer noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?
In der Regel finden Sie Ihre Steueridentifikationsnummer auch
- im Einkommensteuerbescheid,
- auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder
- im Informationsschreiben Ihres Finanzamtes. Mit diesem Schreiben hat Sie Ihr Finanzamt im Oktober oder November 2011 über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert.