Rathaus Hanau

Abfall: Wilden Müll melden

Was kann ich melden?

Als wilder Müll werden Abfälle bezeichnet, die achtlos oder auch vorsätzlich in Wald- und Erholungsgebieten, auf öffentlichen Flächen oder im Stadtgebiet außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt werden. Der wilde Müll beeinträchtigt nicht nur das Landschaftsbild und die Aufenthaltsqualität, er kann zu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser oder der Luft führen und birgt Verletzungsgefahren für Mensch und Tier.
Es entsteht ökologischer und ökonomischer Schaden, der am Ende von allen Bürgerinnen und Bürgern über Steuern und Gebühren beglichen werden muss.
Durchschnittlich 130 Tonnen illegale Ablagerungen entfernt die Stadt Hanau jährlich. Neben dem achtlosen Wegwerfen von kleinen Verpackungen und Zigarettenkippen, dem Ausspucken von Kaugummis zählen Bauschutt, Sperrmüll, Restmüll sowie Autoreifen, Elektroaltgeräte und Grünschnitt zu den häufigsten illegalen Ablagerungen.
Diese illegale Beseitigung von Abfällen stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und wird, sobald der Verursacher bekannt ist, mit Bußgeldern oder bei umweltgefährdenden Ablagerungen als Straftat geahndet. Die Stadt Hanau hat aktuell den Bußgeldkatalog überarbeitet. So wird jetzt z. B. das Wegwerfen einer „Zigarettenkippe“ mit einem Bußgeld in Höhe von 75,00 € geahndet.

Kontakt

Verwandte Dienstleistungen

Haben Sie eine illegale Ablagerung von Abfällen entdeckt?

Melden Sie diese bitte mit Informationen zum Standort und ggf. mit einem Foto der Ablagerung an
 
Untere Naturschutzbehörde (UNB) bei Abfallablagerungen im Außenbereich
E-Mail: Umweltamt@hanau.de / Tel.: 06181 295-785
 
Stadtpolizei oder Ordnungsamt bei Abfallablagerungen im (bebauten) Stadtgebiet
E-Mail: Stadtpolizei@hanau.de / Tel.: 06181 295-1900 oder E-Mail: Ordnungsamt@hanau.de / Tel.: 06181 295-1657
 
Grundstückseigentümer müssen sich grundsätzlich um die Beseitigung von wildem Müll auf dem eigenen Grundstück kümmern, der von Anderen darauf abgelagert worden ist, da der jeweilige Abfallbesitzer für die Beseitigung zuständig ist.
 
Ist Ihnen die Verunreinigung unserer Stadt auch ein Dorn im Auge?
 
Helfen Sie uns, für ein sauberes Stadtbild zu sorgen, indem Sie Sauberkeitspate der Stadt Hanau werden. Alle Informationen finden Sie hier