Rathaus Hanau

Bewachungsgewerbe anmelden

Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis:
  • Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer)
  • Personenschutz
  • Objektschutz
Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Sie dürfen Ihre Tätigkeit erst dann ausüben, wenn Sie in Besitz dieser Erlaubnis sind.

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens wird überprüft, ob Sie die für Ihre Tätigkeit (Bewachungsgewerbe) notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

Unter anderem wird geprüft, ob Sie die zur Ausübung des Bewachungsgewerbes erforderliche Zuverlässigkeit besitzen, die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten besitzen, über die für die Ausführung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden, und mit ihnen vertraut sind.
Darüber hinaus müssen noch weitere Voraussetzungen geprüft werden, bis wir Ihnen schließlich Ihre Erlaubnis erteilen können.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln.

weitere Informationen

Gebühren

Es werden Gebühren in Höhe von 306,00 Euro - 1.734,00 Euro erhoben.
Verwaltungsgebühr: 1.000,00 EUR

Sachkundeprüfung der IHK

Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken

benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • Bescheinigung in Steuersachen der Gemeinde
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung bei der IHK
  • Nachweis über ein ausreichendes Betriebsvermögen
  • Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Haftpflichtversicherungen
  • Die Bescheinigungen in Steuersachen und der Auszug aus der Schuldnerkartei sind vom Antragsteller von den zuständigen Stellen aller Orte vorzulegen, in denen er in den letzten 3 Jahren gewohnt beziehungsweise ein Gewerbe betrieben hat.
Handelt es sich bei dem Antragsteller um eine juristische Person (z.B. AG, GmbH, e.V.), sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person (mit Ausnahme der Personalpapiere) als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (Geschäftsführer, Vorstandsmitglied und Vorsitzende) bei der Antragstellung vorzulegen. Dasselbe gilt für Gesellschafter, die über 50 Prozent und mehr des Stammkapitals halten oder die über 50 Prozent der Stimmen oder mehr verfügen.