Gaststättengewerbe, vorübergehenden Betrieb aus besonderem Anlass anzeigen
Wer aus besonderem Anlass (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (Ausschankwagen, Bierzelt usw.) aufnehmen möchte, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.
Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
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weitere Informationen
benötigte Unterlagen
In der Anzeige sind
Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.
- der Name und Vorname des Gewerbetreibenden mit ladungsfähiger Anschrift,
- Ort und Zeitraum der Ausübung des Gaststättengewerbes,
- die zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke sowie
- die voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl
Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL).
Gebühren: Anmeldung: 25 Euro
Gebühren: Anmeldung: 25 Euro