Rathaus Hanau

Prostitution: Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte / Prostituierter

Die Pflicht zur Anmeldung gilt grundsätzlich ab dem 01. Juli 2017. Prostituierte, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 01. Juli 2017 tätig waren, können ihre Tätigkeit in einer Übergangszeit bis zum 31.12.2017 bei der zuständigen Behörde anmelden. In diesem Fall gilt bei Personen ab 21 Jahren die erste Anmeldebescheinigung für drei Jahre anstatt für zwei Jahre und die gesundheitliche Beratung für zwei Jahre anstatt für ein Jahr. Für Verlängerungen gilt im Anschluss die reguläre Gültigkeitsdauer von zwei Jahren für die Anmeldung und einem Jahr für die gesundheitliche Beratung.

weitere Informationen

benötigte Unterlagen

  • Persönliche Angaben und Nachweise
  • Die anmeldepflichtige Person muss folgende Angaben machen:
  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Angabe der Wohnung bzw. Hauptwohnung i.S.d Melderechts, hilfsweise auch eine Zustellanschrift Länder & Kommunen, in denen die Ausübung der Prostitution geplant ist
  • Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
  • ggf. ein Nachweis über die Berechtigung zur Beschäftigung für nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Personen
  • Bescheinigung über die regelmäßig wahrgenommene gesundheitliche Beratung (bei Erstanmeldung nicht älter als 3 Monate; bei einer Verlängerung über jährliche (ab 21 Jahren) bzw. halbjährliche Beratung (18-21 Jahre).

Die Anmeldung kann nur bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und Angaben erfolgen. Sollten Nachweise oder Angaben unvollständig sein, muss ein neuer Termin vereinbart werden, bei dem alle erforderlichen und fehlenden Unterlagen nachgereicht werden, damit die Anmeldung erfolgen kann.

Bei Verlängerung werden folgende Unterlagen benötigt

  • 2 Lichtbilder
  • Nachweis der erfolgten gesundheitlichen Beratung (maximal 3 Monate alt)
  • Reisepass, Personalausweis, Passersatz oder Ausweisersatz (Aufenthaltstitel)
  • ggf. Arbeitserlaubnis

Gebühren

Es werden Verwaltungsgebühren nach Maßgabe der Verwaltungskostenordnung erhoben
Beratungsgespräch: 32 EUR
Ausstellung der Bescheinigung über die Anmeldung: 15 EUR je Bescheinigung
Es können zusätzlich Kosten für die Sprachmittlung anfallen, wenn das Beratungsgespräch nicht auf Deutsch geführt werden kann.