Rathaus Hanau

Sondernutzung Straßen und öffentliche Plätze

Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
  • Verkaufswagen/Verkaufsstände
  • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
  • Informationsstände
  • Werbeaufsteller/Werbetafeln
  • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
  • Fahrradständer
  • Plakatierung
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

Inhalt der Erlaubnis

Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

a) Aufgrabungen
b) Aufstellung von:
  • Gerüsten
  • Masten
  • Bauzäunen
  • Bauhütten und Bauwagen
  • Baumaschinen und –geräte
  • Fahnenstangen
  • Tischen
  • Stühlen
  • Behältnissen
  • Verkaufs- und Werbebuden sowie Verkaufsständen, -tischen und –wagen
  • Lagerung von Materialien aller Art
  • Ausbau von Zufahrten
  • Freitreppen
  • Werbeanlagen aller Art
  • Plakatständer
  • Übermäßige Nutzung des öffentlichen Straßenraums durch Veranstaltungen, Tribünen und Podeste.