Sozialwohnung, Vermittlung
Die Stadt Hanau verfügt über keine eigenen Sozialwohnungen, durch öffentliche Förderung wurden jedoch Belegungsrechte für Sozialwohnungen erworben.
Für diese Wohnungen hat die Stadt Hanau - gestaffelt nach sozialer Dringlichkeit - ein Vorschlagsrecht von Wohnungsbewerbern gegenüber den Eigentümern.
Wohnungssuchende müssen einen entsprechenden Antrag stellen, der eine Gültigkeit von 12 Monaten hat und danach neu gestellt werden muss.
Für diese Wohnungen hat die Stadt Hanau - gestaffelt nach sozialer Dringlichkeit - ein Vorschlagsrecht von Wohnungsbewerbern gegenüber den Eigentümern.
Wohnungssuchende müssen einen entsprechenden Antrag stellen, der eine Gültigkeit von 12 Monaten hat und danach neu gestellt werden muss.
weitere Informationen
benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen bitte in Kopie der Bewerbung beifügen:
Folgende Unterlagen sind, falls vorhanden, in Kopie beizufügen:
- Aktuelle Einnahmenachweise, hierzu gehören
- Leistungsbescheide (SGB II-Bescheid, SGB XII-Bescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Wohngeldbescheid etc.)
- Rentenbescheide - die Bruttorente muss ersichtlich sein
- Gehaltsabrechnungen von den letzten 3 Monaten
- BAföG oder BAB-Bescheid (Berufsausbildungsbeihilfe)
Folgende Unterlagen sind, falls vorhanden, in Kopie beizufügen:
- Bei Schwangerschaft: Kopie aus dem Mutterpass über den voraussichtlichen Entbindungstermin
- Schwerbehindertenausweis wenn eine Schwerbehinderung von mindestens 50% vorliegt
- Heiratsurkunden, wenn Sie unter 40 Jahre alt und kürzer als 5 Jahre verheiratet sind
- Kündigungschreiben vom Vermieter
- Räumungsurteil