Straußwirtschaft anzeigen
Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank selbsterzeugten Weines beziehungsweise Apfelweines für die Dauer von 4 Monaten im Jahr in höchstens 2 zusammenhängenden Zeitabschnitten möglich.
Sie müssen den Betrieb einer Straußwirtschaft spätestens 2 Wochen vor Beginn anzeigen.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln.
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Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln.
Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
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