Versteigerung
Wenn Sie die Versteigerung fremder beweglicher Sachen, fremder Grundstücke oder fremder Rechte gewerblich betreiben wollen, benötigen Sie eine Versteigerererlaubnis. Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln.
Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
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weitere Informationen
benötigte Unterlagen
Es werden folgende Dokumente benötigt:
- ausgefüllter Antrag
- Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der AOK
- bei öffentlicher Bestellung auch Sachkunde-Nachweis
Gebühren
Es werden Gebühren in der Höhe von 85.- EUR bis 2.100.- EUR erhoben.
Verwaltungsgebühr:
natürliche Person = 300.- EUR
juristische Person = 350.- EUR
Verwaltungsgebühr:
natürliche Person = 300.- EUR
juristische Person = 350.- EUR