Rathaus Hanau

Bewohnerparkausweis

Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkausweis)

Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
 
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten.

Weitere Informationen zum Bewohnerparken

Vorraussetzungen

Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:
  • der Hauptwohnsitz ist in einer Bewohnerparkzone gemeldet,
  • das Fahrzeug ist auf die antragstellende Person zugelassen
ODER
  • Wenn Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter nicht mit der antragstellenden Person identisch ist, Vorlage einer aktuellen Bestätigung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug von der Fahrerin oder dem Fahrer ständig und auch zu privaten Zwecken genutzt wird.
Bewohnerparkausweise werden ausgestellt für Personenkraftwagen bis 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Hinweis
  • Je antragstellende Person wird nur ein Bewohnerparkausweis für die jeweilige Bewohnerparkzone und für ein Fahrzeug erteilt.
  • Für Lkw, große Transporter und ähnliche Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen werden keine Bewohnerparkausweise ausgestellt!
  • Die Gültigkeit beginnt ab dem Tag der Antragstellung.
  • Ein Bewohnerparkausweis beinhaltet keine Garantie auf einen Stellplatz in der Bewohnerparkzone.
  • Bewohnerparkausweise werden erst nach erfolgtem Einzug und nach erfolgter An- und Ummeldung des Wohnsitzes ausgestellt, nicht auf Grund eines beabsichtigten Umzuges im Vorhinein.

welche Unterlagen werden benötigt

  • Ihre persönliche Vorsprache, wenn keine Online-Beantragung erfolgt
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ausländische Ausweisdokumente mit Aufenthaltstitel)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
Zusätzlich
Wenn Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter nicht mit der antragstellenden Person identisch ist,
  • Aktuelle schriftliche Bestätigung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug von der Fahrerin oder dem Fahrer ständig und auch zu privaten Zwecken genutzt wird.
  • Ausweiskopie der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
bei Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person:
  • Schriftliche Vollmacht
  • Identitätsdokumente der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers und der bevollmächtigten Person

Gebühren

  • 45,00 Euro für Gültigkeitszeitraum 6 Monate
  • 60,00 Euro für Gültigkeitszeitraum 12 Monate
  • 110,00 Euro für den Gültigkeitszeitraum 24 Monate
  • 10,20 Euro bei Änderungen oder Ersatzausstellung

Bewohnerparkausweis online beantragen:

Sie können Ihren Bewohnerparkausweis über die oben genannten Verlinkungen online beantragen, die Gebühren online bezahlen und am Ende des Vorgangs Ihren Bewohnerparkausweis zu Hause ausdrucken.
Dieses vereinfachte Verfahren dauert nur wenige Minuten und ersetzt den Behördengang zu Hnaau Bürgerservice.
Wir nehmen Erstanträge und Verlängerungen auf elektronischem Wege an. Bezahlen können Sie mit den Zahlungsarten Giropay, Paydirekt oder PayPal.
Ihre Angaben werden verschlüsselt über das Internet übertragen und von uns gemäß den aktuell gültigen Datenschutzrichtlinien gespeichert.
Nach Prüfung des Vorgangs und erfolgtem Zahlungseingang wird der Bewohnerparkausweis als pdf-Datei innerhalb des Serviceportals für den Ausdruck bereitgestellt. Den Link zu Ihrem Bewohnerparkausweis erhalten Sie via E-Mail.

Auch steht Ihnen ein persönliches Serviceportal zur Verfügung. Wenn Sie im Rahmen Ihrer Online-Beantragung zusätzliche Unterlagen vorlegen müssen (z.B. Arbeitgeberbescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil 1) können Sie diese Dateien einscannen und anschließend ganz einfach über das Serviceportal hochladen.

Der Antrag auf Verlängerung kann 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeit des Bewohnerparkausweises online gestellt werden. Voraussetzung ist: Ihr Familienname und das Kfz-Kennzeichen sind unverändert. Die noch verbleibende Laufzeit wird auf die nächste Gültigkeitsdauer angerechnet.

Nach Verlust des Parkausweises oder einer Kennzeichenänderung oder Änderung des Bewohnerparkbezirkes nach Umzug ist eine Online-Antragstellung derzeit leider noch nicht möglich. Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen Hanau Bürgerservice.