Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Bewilligung
Wird ein Fahrzeug nicht mehr genutzt, muss es abgemeldet werden. Mit der Abmeldung endet die Steuer- und Versicherungspflicht.
Die Abmeldung des Fahrzeuges wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt. Die Kennzeichen können entstempelt wieder mitgenommen werden.
Falls das Auto verschrottet wurde, sind zusätzlich ein Verwertungsnachweis und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Fahrzeugabmeldung vorzulegen. Den Verwertungsnachweis erhält man von einer anerkannten Annahme-/Verwertungsstelle.
Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
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