Rathaus Hanau

Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren

Seit 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis in einem anderen Format und mit neuen Funktionen. Er ermöglicht durch einen integrierten Chip ein sicheres Ausweisen im Internet. Mit Hilfe der Online-Ausweisfunktion (auch e-ID-Funktion genannt) ermöglichen Ihnen immer mehr Unternehmen und Behörden die Nutzung der Online-Ausweisfunktion für Geschäftliches und Behördengänge – unabhängig von Öffnungszeiten und Ihrem Aufenthaltsort. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de.

Sie können jederzeit gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen. Diese Antragstellung ist nur zulässig, wenn 
  • Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 16 Jahre alt sind und
  • der Personalausweis gültig ist.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich kostenfrei ein.

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