Reisepass beantragen
Wenn Sie außerhalb der EU verreisen möchten, dann benötigen Sie meist einen Reisepass. Diesen müssen Sie beantragen.
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen ReisepassDen Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Gemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Gebühr für die Ausstellung des Reisepasses verdoppelt sich in diesem Fall.
Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kinderreisepasses einen normalen biometrischen Reisepass beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern wie beispielsweise in den USA nicht anerkannt wird.
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen ReisepassDen Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Gemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Gebühr für die Ausstellung des Reisepasses verdoppelt sich in diesem Fall.
Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kinderreisepasses einen normalen biometrischen Reisepass beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern wie beispielsweise in den USA nicht anerkannt wird.
Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
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Weitere Informationen
benötigte Unterlagen
- persönliche Vorsprache (Terminvereinbarung ) notwendig
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- ein aktuelles, biometrisches Passfoto. Ab dem 01. Mai 2025 können ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden; mitgebrachte Papier-Passbilder werden nicht mehr akzeptiert. Das Bild sollte nicht älter als sechs Monate sein.
- Falls kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden ist oder falls bei einer Unstimmigkeit ein Datenabgleich erfolgen muss, ist die Vorlage des Familienstammbuchs bzw. einer Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde im Original und bei ausländischen Urkunden mit deutscher Übersetzung notwendig
für Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren:
- persönliche Anwesenheit des Kindes
- persönliche Vorsprache beider Elternteile oder der/des alleinig sorgeberechtigten Elternteils (schriftlicher Nachweis über das Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht) mit Identitätsnachweis. Ein Elternteil kann sich unter Vorlage einer Vollmacht und des Identitätsnachweises vertreten lassen.
- Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst.
- bei Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses
- Nachweis, dass ein vorläufiger Reisepass benötigt wird, weil die Ausstellung eines Reisepasses nicht mehr rechtzeitig möglich ist (z. B. Reiseunterlagen, Flugbestätigung)
- bei Verlust des bisherigen Reisepasses:
- Verlustmeldung (Angabe zu Verlustort, Verlustdatum und Umstände des Verlustes)
- bei Diebstahl des bisherigen Reisepasses:
- Bescheinigung bzw. Diebstahlanzeige der Polizei
- bei Antragstellung vor Eheschließung (6 Wochen vorher möglich):
- Bescheinigung vom Standesamt über neue Namensführung
- bei Ausstellung eines weiteren Reisepasses, z. B. für Geschäftsreisende:
- Nachweis für das berechtigte Interesse (z. B. Bestätigung der Firmenleitung)
Gebühren
Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr
Der Zuschlag beträgt EUR 32,00 für einen Reisepass im Expressverfahren.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
- für einen Reisepass EUR 37,50,
- für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 69,50.
- für einen Reisepass EUR 70,00,
- für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 102,00
Der Zuschlag beträgt EUR 32,00 für einen Reisepass im Expressverfahren.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Geltungsdauer
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr
Verwandte Dienstleistungen
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann.
Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.