Kfz: Kennzeichen Oldtimer (H)
Als "Historisch" gelten Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden. (Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.)
Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").
Eine Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen ist möglich.
(Bitte geben Sie bei Ihrer Kfz.-Versicherung an, dass die eVB-Nr. für H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen sein soll.)
Hinweis:
Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").
Eine Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen ist möglich.
(Bitte geben Sie bei Ihrer Kfz.-Versicherung an, dass die eVB-Nr. für H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen sein soll.)
Hinweis:
- Soll der Antragsteller bei Zulassungsangelegenheiten seines Fahrzeuges vertreten werden, muss der vertretenden Person eine schriftliche Vollmacht erteilt und der gültige Personalausweis beziehungsweise Reisepass zur Vorlage ausgehändigt werden. Diese Vollmacht muss auch das Einverständnis des Antragstellers enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
- Das SEPA Mandat muss zwei Unterschriften in den Feldern "Zahler" und "Halter" enthalten. Sofern Zahler und Halter identisch sind, genügt die Unterschrift im Feld "Zahler". Bitte beachten Sie, dass für jeden einzelnen Zulassungsvorgang ein SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift von Halter/in und Zahler/in benötigt wird, dass Sie hier direkt online ausdrucken können!
- Der Antragsteller darf keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Der Antragsteller darf keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"{{{ html }}}
weitere Informationen:
benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass ggf. zusätzlich Aufenthaltserlaubnis inkl. Ausweis (Der Aufenthaltstitel allein ist nicht ausreichend!)
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) für den benötigten Zweck
- Begutachtung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Ausstellung eines Gutachtens nach §23 StVZO
- Stilllegungsbescheinigung
- Fahrzeugbrief
- alter Fahrzeugbrief
- Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer)
- Gutachten nach § 21 StVZO
Gebühren
ab 27,00 €
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Wunschkennzeichen, Feinstaubplakette, etc).
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z.B. Wunschkennzeichen, Feinstaubplakette, etc).
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.