Rathaus Hanau

Kfz: Eintrag technischer Änderungen

Bei technischen Veränderungen an Kraftfahrzeugen oder Anhängern kann die Betriebserlaubnis erlöschen, Daher ist eine Begutachtung durch eine amtlich anerkannte sachverständige Stelle (TÜV, DEKRA etc.) notwendig. Diese stellt ein Gutachten über die Unbedenklichkeit der Veränderung aus. Mit diesem Gutachten kann die Zulassungsbehörde die Änderung in den Kraftfahrzeugpapieren eintragen.

TIPP:

Fragen Sie vor Ein- oder Umbau einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist.

Zu beachten:

Sollten Sie ein Gutachten nach § 19(2) StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO über eine technische Änderung an Ihrem Fahrzeug, oder für Neufahrzeuge eine Einzelgenehmigung auf der Grundlage eines Gutachtens gem. § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) erhalten haben, so benötigen Sie vorab eine Erteilung der Betriebserlaubnis oder Einzelgenehmigung durch die für die Stadt Hanau zuständige Genehmigungsbehörde in Fulda.

weitere Informationen:

benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Hinweis: Bei Finanzierung/Leasing bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle senden lassen.

Gutachten der Abnahmestelle im Original oder bei Einbau eines Abgasreinigungssystems (Katalysator) bzw. eines Partikelminderungssystems (Rußpartikelfilter) die Einbaubescheinigung bzw. und die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sowie die GSP-Prüfung (Gas-Sicherheits-Prüfung) bei Einbau von Gasanlagen
  • Ggf. Betriebs- oder Einzelgenehmigung aus Fulda
  • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis, alternativ Reisepass bzw. Pass ggf. zusätzlich Aufenthaltserlaubnis inkl. Ausweis (Der Aufenthaltstitel allein ist nicht ausreichend!)
  • Bei einer Firmenzulassung ist eine aktuelle Gewerbeanmeldung der Stadt und zusätzlich bei juristischen Personen ein aktueller Handelsregisterauszug des Amtsgerichtes erforderlich. Zusätzlich wird eine Ausweiskopie des Geschäftsführers benötigt.
  • Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA o. ä.). Der Prüfbericht für die Hauptuntersuchung muss im Original vorgelegt werden.
  • Ggf. Vollmacht

Gebühren

ab: 11,10 €

Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab (z. B. bei finanzierten/geleasten Fahrzeugen das Aufbewahren und Versenden von Fahrzeugdokumenten etc).

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.